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Gewürze

Gewürze

Wir führen die Gewürze Koriander und Kümmel. Kümmel und Koriander sind unverzichtbare Gewürze in der Küche, die sowohl für ihren einzigartigen Geschmack als auch für ihre gesundheitlichen Vorteile geschätzt werden. Kümmel verleiht herzhaften Gerichten wie Brot, Eintöpfen und Fleisch eine warme, würzige Note und fördert die Verdauung. Koriander, mit seinem frischen, leicht zitronigen Geschmack, ist ideal für Currys, Saucen und Backwaren. Beide Gewürze sind reich an Antioxidantien und unterstützen eine gesunde Ernährung.
Hydrokolloide & Verdicker

Hydrokolloide & Verdicker

Verdicker und Hydrokolloide für die Produktion von Nahrungsmitteln Carboxymethylcellulose Carrageen Guarkernmehl Kartoffelstärke Maltodextrin Maisstärke Methylcellulose Mikrokristalline Cellulose Propylenglykolalginat Tapiokastärke Weizenstärke Xanthan
Aromen

Aromen

Natürliche Aromen Für die Herstellung natürlicher Aromastoffe dürfen nur pflanzliche, tierische oder mikrobiologische Ausgangsstoffe eingesetzt werden. Die Ausgangsstoffe dürfen dabei als solche verwendet oder mittels eines oder mehrerer speziell definierter herkömmlicher Lebensmittelzubereitungsverfahren für den menschlichen Verzehr aufbereitet werden. Die Gewinnung natürlicher Aromastoffe aus oben genannten Ausgangsstoffen darf nur durch geeignete physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren erfolgen. Verfahren der chemischen Synthese, wie beispielsweise der Einsatz von Metallkatalysatoren, sind nicht zulässig.Natürliche Aromastoffe müssen natürlicherweise vorkommen und in der Natur nachgewiesen worden sein. Aromen Synthetische Aromastoffe entstehen mithilfe synthetischer Verfahren. Bei ihnen handelt es sich entweder um naturidentische Aromastoffe oder künstliche Aromastoffe. Die naturidentischen Aromastoffe folgen einem Vorbild in der Natur und entsprechen in ihrer Molekularstruktur ebendiesem Vorbild, z. B. synthetisch hergestelltes Vanillin. Künstliche Aromastoffe hingegen haben kein Vorbild in der Natur. Im Gegensatz zur früheren Aroma-Richtlinie 88/388 unterscheidet die neue Aromenverordnung nicht mehr zwischen naturidentischen und künstlichen Aromastoffen.